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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hydraulic Systems GmbH

Hydraulik & Pneumatik, Wittwaisstraße 95, 88239 Wangen

 

1.0 Geltungsbereich

1.1 Für die Annahme und Ausführung von Aufträgen gelten ausschließlich nachstehende Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die keine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit ausüben. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.


2.0 Angebote


2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Das gilt auch für mündliche Nebenabreden.

2.2 An seine Bestellung ist der Kunde 4 Wochen gebunden. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb dieser Frist nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erfolgen.

2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar; sie kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine erfolgte Gegenleistung wird zurückerstattet.

2.5 Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst vorliegenden AGB zugesandt.

2.6 An von uns erstellten Ausarbeitungen, Angeboten und Zeichnungen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie unverzüglich zurückzugeben.


3.0 Preise


3.1 Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Horgenzell-Furth 1 ausschließlich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3.2 Ist eine uns bindende Preisabsprache zustande gekommen, so können wir trotzdem die Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder Änderungen der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, auf denen unsere Preise beruhen, mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird. Dies gilt nicht, wenn wir ausdrücklich und schriftlich einen Festpreis zugesagt haben.


4.0 Zahlungsbedingungen


4.1 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar. Bei Zahlung unserer Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 Skonto. Skonto wird auf Porto- und Verpackungskosten sowie auf Rechnungen unter € 30,- (ohne Porto und Verpackung) nicht gewährt.

4.2 Die Annahme eines Wechsels bedarf besonderer Vereinbarung. Schecks, Wechsel und sonstige Wertpapiere werden in jedem Fall nur erfüllungshalber unter üblichem Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner entgegengenommen. Diese Kosten hat der Vertragspartner bei Wertpapier-hingabe nach unserer Berechnung in bar zu vergüten. Wir übernehmen keine Verpflichtung für die rechtzeitige Vorlegung von Wechsel oder Schecks und für die rechtzeitige Beibringung des Protestes.

4.3 Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, innerhalb von spätestens 30 Tagen ab Erhalt der Ware die Rechnung zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung unsererseits bedarf.

4.4 Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

4.5 Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Hübe von 8 über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4.6 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.7 Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel/Schecks sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder nach Vertragsabschluss eine Vermögensverschlechterung bei unseren Vertragspartnern eintritt, die die ordnungsgemäße Erfüllung des uns zustehenden Zahlungsanspruches ernsthaft in Frage stellt. Sind Ratenzahlungen vereinbart und bleibt der Besteller mit einer Rate länger als 10 Tage ganz oder teilweise im Rückstand, so ist der gesamte Restbetrag auf einmal zur Zahlung fällig.

4.8 Bei Teillieferungen steht uns das Recht zu, Teilzahlungen zu verlangen.


5.0 Lieferbedingungen

5.1 Alle Angaben über Lieferfristen sind nur annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich feste Liefertermine vereinbart werden. Schadensersatzansprüche bei Überschreitung unverbindlicher Lieferzeiten sind ausgeschlossen. Die Lieferfrist beginnt am Tag des Zugangs unserer Auftragsbestätigung beim Vertragspartner, jedoch nicht vor Erfüllung der vom Kunden geschuldeten Mitwirkungsverpflichtungen. Andernfalls wird sie angemessen verlängert.

5.2 Die Lieferfrist wird bei einer von uns nicht zu vertretenden Behinderung, die wir baldmöglichst anzeigen, angemessen verlängert.

5.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5.4 Im Falle der Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen, sofern die Verspätung auf leichter Fahrlässigkeit unsererseits beruht. Im Falle mittlerer oder grober Fahrlässigkeit sind Ansprüche auf Ersatz von Verzögerungsschäden und unsere Haftung für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Vornahme der schädigenden Handlung nicht vorhersehbarer Schäden ausgeschlossen. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.

5.5 Die Lieferung erfolgt ab Werk. Teillieferungen sind zulässig.

5.6 Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt unserer schriftlichen Mitteilung über die Versandbereitschaft ist der Vertragspartner zur Abnahme verpflichtet. Erfolgt keine Abnahme, so geht nach Ablauf dieser Frist jeliche Gefahr auf den Vertragspartner über, es sei denn, wir haben die Nichtabnahme mindestens durch mittlere Fahrlässigkeit zu vertreten.

5.7 Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Bestellers. Bei Fehlen besonderer Vorschriften wird der Versand nach bestem Ermessen, ohne irgendwelche Haftung vorgenommen. Ist der Vertragspartner Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waren auch beim Versendungsverkauf erst mit der Übergabe der Waren auf den Vertragspartner über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Annahmeverzug ist.

5.8 Rücksendungen haben nicht unfrei zu erfolgen. Die Berechtigung der Rücksendung wird nach sorgfältiger Prüfung festgestellt. Im Falle eines berechtigten Anspruches erfolgt eine Kostenrückerstattung für die Rücksendung. Anschrift für Rücksendungen: Hydraulic Systems GmbH, Furth 1, 88263 Horgenzell
 

6.0 GewährIeistung

6.1 Ist der Käufer Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

6.2 Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer ökonomischen Interessen zur Behebung eines Mangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart: Bei Produkten im Wert unter € 100,- kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Kaufsache € 100,-‚ steht uns binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.

6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

6.4 Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglistigkeit unsererseits. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

6.5 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

6.6 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 6.4).

6.7 Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

6.8 Für Fremderzeugnisse, insbesondere für Schlauchleitungen, haften wir nur in der Weise, dass wir unsere Gewährleistungsansprüche an den Besteller abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns entsprechend Ziff. 6.1 bestehen in diesen Fällen nur dann, wenn die Dritthaftung fehlschlägt, der Vertragspartner also ohne unsere Eintrittspflicht hinsichtlich der Gewährleistung rechtlos gestellt wäre. Das Fehlschlagen der Dritthaftung ist erst dann anzunehmen, wenn eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung gegen den Zulieferer vorliegt und eine Zwangsvollstreckung gegen ihn fruchtlos verlaufen ist oder das Fehlschlagen der Dritthaftung offenkundig ist.

7.0 Haftungsbeschränkungen

7.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

7.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

7.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.


8.0 Eigentumsvorbehalt

8.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und lnspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

8.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 8.2 und 8.3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

8.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

8.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

8.7 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernde Forderung übersteigt.

9.0 Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

9.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffenllichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sonder-vermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.